Wascharmatur Probleme - Wer zahlt? Erfahrungen

Begonnen von goldie, 27.05.2021 18:57

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goldie

Hallo, mir ist vor ein paar Tagen der Wasserhahn im Badezimmer "abgerissen"... ich dachte, das ganze könnte man leicht wieder reparieren... jetzt war aber der Installateur da und hat sich das angesehen... natürlich gehört die ganze Armatur getauscht... finde ich bisschen übertrieben, aber was soll ich machen?
Jetzt frage ich mich, ob das nicht ohnehin der Vermieter zahlen muss? Oder die Hausverwaltung... Das sind fast 300 Euro, und ich möchte das wirklich nicht zahlen... hat damit jemand Erfahrungen? Danke schon mal für die Hilfe!

Kurt81

#1
Hallo Goldie,
Im Allgemeinen haftet der Mieter für Schäden, die während der Dauer der Untermiete entstanden ist, insbesondere wenn der Schaden durch den Mieter selbst verursacht wurde, wie es vermutlich in deinem Fall mit der Wasserarmatur. Etwas anders verhält es sich mit allgemeinen Schäden, wie z.B. ein Wasserrohrbruch in der Wand, dafür ist der Vermieter haftbar.

Also wenn du nicht gerade frisch in die Wohnung gezogen bist und die Wasserarmatur aufgrund von langfristiger Korrossion zu Bruch ging, wirst du da leider nicht viel Chancen haben.

Sorry das ich keine besseren Nachrichten für dich habe, aber vielleicht kannst du den Schaden über deine Haushaltsversicherung abwickeln...

Ganz Liebe Grüße
DJ Rusty
,,Hochzeits-DJ aus Leidenschaft. Meine Aufgabe ist dafür zu sorgen, dass diese ewig in den Erinnerungen von Ihnen und Ihren Gästen bleiben..."
(DJ Rusty - Rusty Karaoke & Music Entertainment, 2018)

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goldie

Danke für die Antwort, Kurt... naja, ich würde es jetzt nicht als meinen Fehler bezeichnen... ich meine, die ganze Wascharmatur ist ja nicht neu gewesen, als ich eingezogen bin... und wenn sie damals schon alt war und es klar war, dass sie bald kaputt gehen würde bzw. ausgetauscht werden müsste, dann fände ich es unfair, wenn ich dafür aufkommen müsste...

Kurt81

Hallo Goldi,
Ich möcht dir auch keinen fahrlässigen Fehler unterstellen, jedoch dürfe es halt fakt sein, dass es während deinem Gebrauch entstanden ist.

War das bei der Übernahme der Wohnung optisch schon absehbar??? Wenn ja hättet du es gleich reklamieren können, wann war das??? Es sind oft kleine Details die über so etwas entscheiden.

Nichts hält ewig und man kann dem Vermieter auch nicht dazu zwingen alles in einer Wohnung in einem neuwertigen Zustand zu übergeben, denn das würde bei jedem Mieterwechsel ja einen komplett Sanierung der Wohnung bedeuten, daher geht man von einem gebrauchsfähigen Zustand aus.

Im Übrigen ich hatte persönlich mal einen ähnlichen Fall und hatte sogar eine Leitungswasserschadens-Versicherung, die hat zwar den Schaden durch austretende Wasser bezahlt, aber das was kaputt ist nicht (also in deinem Fall die Armatur), da eine Versicherung nicht dafür da ist um alles neu zu bekommen --> so war zumindest die Stellungnahme meines Versicherungsmaklers)
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goldie

Hallo Kurt, danke nochmal für die Rückmeldung.
Naja, ich habe die Wohnung von der Vormieterin "übernommen" - ich weiß nicht, ob ich dann auch die "Fehler" übernehmen muss?
Und mir ist nach ein paar Tagen schon aufgefallen, dass der Wasserhahn tropft...aber wollte deswegen nicht gleich den Vermieter anrufen und belästigen... oder sollte man das gleich tun? ;-)

Kurt81

Grundsätzlich je früher du etwas meldest um höher sind deine Chancen, dass dir das nicht angelastet werden kann. Wenn das jetzt schon einige Wochen/Monate her ist kann man der Vormieterin auch keinen Schaden mehr anlasten (stell dir vor dein Ehemaliger Vermieter würde dich deswegen Wochen oder Monate später damit konfrontieren).

Bei einer direkten Übergabe zwischen Mietern (ich vermute mal dass du den Mietvertrag mit einer festen Laufzeit einfach übernommen hast) sehe ich jetzt auch nicht den Vermieter in der Pflicht da du offensichtlich gebrauchsfähiges Gut in der Wohnung "in Bausch und Bogen" mit allen Vor- und Nachteilen mit übernommen hast.

Ich mein ich bin kein Jurist, aber ich glaube da hast du ziemlich schlechte Karten.

Ich kann dir nur noch den Tipp geben, meine Theorie  von der Arbeiterkammer oder der Mietervereinigung überprüfen zu lassen.

Ganz Liebe Grüße
DJ Rusty
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goldie

Danke Rusty nochmal für die Antwort. Ich habe es tatsächlich geschafft, dass der Vermieter die Armatur tauschen muss – es hat aber auch ewig gedauert, bis was gemacht wurde! Das ist auch mega nervig, aber immerhin musste ich nicht zahlen. Danke nochmal für die Hilfe!

Kurt81

Das freut mich für dich, dass die Angelegenheit doch noch ein gutes Ende genommen hat.
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Hellena

#8
Hallo zusammen,
ich bin vor kurzem in eine neue Wohnung gezogen. Im Badezimmer habe ich eine große Badewanne, allerdings wünsche ich mir schon seit langem eine Whirlpool Badewanne. Ich frage mich nun, wie ich das mit dem Mieter regeln könnte.
Könnte ich mir eine Whirlpool Badewanne einbauen und sie beim Auszug mitnehmen und wieder die alte Badewanne einsetzte?
Würde überhaupt der Vermieter so etwas mitmachen? Hat jemand von euch Erfahrung mich solchen speziellen Mieterwünschen?
Ich würde mich halt so sehr freuen, wenn es klappen könnte.
Liebe Grüße

WendyR

#9
Moin!

Was den Preis betrifft, finde ich diesen ehrlich gesagt ein bisschen sehr hoch angesetzt. Da gibt es durchaus auch alternative FIrmen, die zu einem besseren Preis arbeiten.

Wir hatten dazumals bei einem recht ähnlichen Problem einen Installateur Notdienst  kontaktiert und hatten bedeutend weniger dafür bezahlt.

Wer am Ende für die Kosten aufkommen muss, ist wohl ein heikles Thema. Eventuell kann man sich ja auch auf 50/50 oder so einigen.