Namensrecht - Doppelnamen; kennt sich wer im Sonderfall aus?

Begonnen von fra, 25.03.2015 09:30

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fra

Hallo!

Wir werden heiraten und grübeln schon länger bzgl. unseres Namens rum.
Die Schwierigkeit: ich habe einen "unechten" Doppelnamen der seit mehreren Generationen besteht "ab-cd"Mein zukünftiger Mann hat einen normalen Nachnamen "e"Eigentlich möchte ich meinen Namen behalten und draus "ab-cd-e" machen
Mann und Kinder sollen nur "e" heißen.

Nun heißt es am Standesamt, dass das nicht geht (ist halt die einfachste Lösung dass zu sagen) - hab aber im Netz gelesen, dass es durchaus auch in Österreich Fälle gibt wo das geklappt hat ... und weil das ja eine Entscheidung fürs Leben ist möchte ich da noch nachhaken ...

LG

Baux87

ich bin auch deiner Meinung, dass man alle Möglichkeiten der Namenswahl hat.
aber ich hab hier was dazu gefunden: scheinbar darf der Name nur zweiteilig sein - bei dir wär das schon dreiteilig.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/7/Seite.070130.html

aber willst du wirklich so viele Namen schreiben?

mir gefällt noch immer ein einziger gemeinsamer Familienname am besten.

Lg

Bobby15

tja rechtlich helfen kann ich Dir da leider auch nicht-aber ich schließe mich Baux an-willst Du wirklich immer alle Namen führen? ich weiß von mehren Leuten mit Doppelnamen dass sie dann im Alltag meist doch nur einen verwenden und nur bei "hochoffiziellem" mit beiden Namen auftreten/unterschreiben. Mit dreien fänd ich persönlich es noch unpraktischer.

Warum also nicht "ab-cd" behalten, die Kinder bekommen "e"?

Gut ich bin aber wahrscheinlich auch keine gute Referenz  :D-wir nehmen einen gemeinsamen Nachnamen weil mir ein Doppelname-noch dazu bei zwei eher langen Namen echt zu mühsam wär.

Binci

Also ich habe eine Arbeitskollegin die hat 3 Nachnamen jeweils mit Bindestrich getrennt. Sie hatte vor Ihrer Hochzeit bereits einen Doppelnamen (Familienname der Eltern) und nahm nach Ihrer Hochzeit des Namen Ihres Mannes dazu.
Wie das rechtlich genau geregelt ist, kann ich dir leider nicht sagen.


peony

Zitat von: fra am 25.03.2015 09:30
Nun heißt es am Standesamt, dass das nicht geht (ist halt die einfachste Lösung dass zu sagen) - hab aber im Netz gelesen, dass es durchaus auch in Österreich Fälle gibt wo das geklappt hat ... und weil das ja eine Entscheidung fürs Leben ist möchte ich da noch nachhaken ...


Was waren denn das für Fälle? Wenn ein Ehepartner z.B. aus dem Ausland kommt, wird für denjenigen das Namensrecht des jeweiligen Landes angewandt. Ich habe zwar auch schon Dreifachnamen gelesen, aber vielleicht wurde das mit dem neuen Namensrecht hinfällig?

Ansonsten steht es hier wirklich wie einige schon geschrieben haben:

ZitatHerr Müller-Zepelin heiratet Frau Berger. Gemeinsamer Familienname soll Müller-Zepelin sein. Da ein Doppelname nur aus zwei Teilen bestehen darf, kann der Familienname Berger nicht angehängt oder vorangestellt werden.
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/7/Seite.070130.html