namensänderung bei nicht gemeinsamen kind?

Begonnen von Deny27, 05.07.2012 19:11

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Deny27

wie das thema oben schon sagt es geht um die namensänderung meines sohnes , und  zwar ist mein wunsch das wir alle den gemeinsamen nachnamen haben den auch seine schwester was unser gemeinsames kind ist bekommt den nachnamen.
so jetzt habe ich beim standesamt nachgefragt was meine schritte sind was ich tun muss, die dame meinte ich kann nur den namen dann ändern lassen wenn der kindsvater es unterschreibt.
jetzt ist mein problem erstens es ist überhaupt kein kontakt zu den kindsvater da weil er sich nie um ihn seit 8 jahren gekümmert hat , und er ausserdem er hatte von anfang an meine nachnamen und ich immer das alleinige sorgerecht ?

hatte irgendwer das selbe problem ???
~verliebt 20.10.2007~
~verlobt 24.07.2011~
~just married 27.07.2013~

Michi2402

echt?? du musst den kindsvater unterschreiben lassen obwohl DU das alleinige sorgerecht hast und er sogar DEINEN namen hat??
find ich ja arg!!!  :o
na sollst den jetzt irgendwo suchen gehn?? kanns ja auch net sein oder?!!! und andre möglichkeit gibts net?
frag mal vielleicht bei einer anderen stelle nach - vielleicht gibts eh noch a andre lösung??

Deny27

ja das habe ich der dame auch gesagt da er auch nach lust und laune alimente gezahlt hat bekomm ich die alimente übers gericht und sie am telefon meinte dann soll ich aufs jugendamt gehen ?!?!
noch dazu glaub ich gar nicht das er mir da eine unterschrift geben würde  ::)
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TanteCrystal

o.O

Na servas, das is ja arg!
Ich würd mir dringend eine Zweitmeinung einholen gehen, das kann's ja echt ned sein, dass der seinen Sanktus dazu abgeben muss, obwohl er sich eh nix schert...

angel1984

das jugendamt ist aber vielleit wirklich keine schlechte idee. ich mein, die sollten sich da doch wohl auskennen?

bride2011

Bei uns wars so:

Mein Mann hat ein Kind aus einer vorherigen Beziehung (nicht Ehe). Die Mutter des Kindes hat das alleinige Sorgerecht.
Vor ca. einem Jahr wurde der Nachname auf Wunsch der Mutter (niemand versteht warum) geändert. Mein Mann hat lediglich einen Brief von der Bundeshauptmannschaft bekommen, dass der Nachname seines Kindes geändert werden soll. Er hatte eine Frist für den Einspruch, welche er nicht wahrgenommen hat. Somit hat das Kind einen neuen Nachnamen. Unterschreiben musste er nichts.

Grüße.

Deny27

danke für die info das heisst wenn er bis zu der frist keinen einspruch macht dann hat er pech oder wie ???
das wäre super denn ich glaube er würde sich darum eh nicht kümmern wenn er da was zu erledigen hätte  :-\
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Haje

mir ist es so gegangen, das ist allerdings schon 10 jahre her. Meine Mama hat neu geheiratet und aus praktischen Gründen sollte/wollte ich den gleichen Nachnamen wie sie und ihr neuer mann. Das war bei uns dann nicht möglich weil eben mein papa unterschreiben hätte müssen..

Ich hoffe bei dir klappt das und es gibt wirklich nur eine Frist innerhalb der er Einspruch erheben muss..
Kennengelernt: 2003
Zusammen seit: 06.01.2004
Verlobt seit: 23.12.2011
Hochzeit: im Sommer 2013

Buzikam 72

Hallo!
Hatte voriges Jahr das gleiche Problem und sogar noch das gemeinsame Sorgerecht. Kannst dich sehr gerne bei mir melden. Ich teil dir dann meine Infos und Schritte, die ich getan habe, mit.

lg Barbara

kitty_

Zitat von: bride2011 am 06.07.2012 14:58
Bei uns wars so:

Mein Mann hat ein Kind aus einer vorherigen Beziehung (nicht Ehe). Die Mutter des Kindes hat das alleinige Sorgerecht.
Vor ca. einem Jahr wurde der Nachname auf Wunsch der Mutter (niemand versteht warum) geändert. Mein Mann hat lediglich einen Brief von der Bundeshauptmannschaft bekommen, dass der Nachname seines Kindes geändert werden soll. Er hatte eine Frist für den Einspruch, welche er nicht wahrgenommen hat. Somit hat das Kind einen neuen Nachnamen. Unterschreiben musste er nichts.

Grüße.


genau so ist es!

Hast du das alleinge Sorgerecht, kannst du das selbst entscheiden!
Er bekommt lediglich ein Schreiben, dass ihn über die Namensänderung informiert!
Einspruch kann der leibliche Vater angeblich auch nicht mehr erheben!

LG

huber207

hey, hab mein Praktikum AM Jugendamt gemacht und hab jetzt extra anchgelesen:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/112/Seite.1120400.html

kurz:
Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, darfst du bestimmen, der Vater wird nur verständigt, vl noch angehört, muss aber nix unterschreiben.

gesetzlich: Die Namensänderung eines minderjährigen Kindes muss von einem Elternteil beantragt werden und bedarf der Zustimmung des anderen Elternteils, sofern es sich um eine aufrechte Ehe handelt oder nach einer Scheidung eine gemeinsame Obsorgepflicht besteht. Wenn ein Elternteil die alleinige Obsorge für das Kind innehat, muss die Behörde den anderen Elternteil über die beantragte Namensänderung in Kenntnis setzen und dazu anhören
kennengelernt 17.11.2007
zusammen seit 2.2.2008
Verlobung steht noch aus
Hochzeit 2013

Monackel

Hab jetzt nciht alles durchgelesen aber ihc kann dir sagen das das nicht stimmt, du brauchst seine unterschrift nicht zwingend!

Geh zum Jugendamt, stell dort einen Antrag, der weg dauert länger, aber du bekommst im endeffekt was du willst. Wir haben leider auch kein tolles verhältniss zu dem KV meiner großen. Er stellt sich mutwillig quer, darum habe ich jetzt schon einen Antrag gestellt, gehe dann auf die Deutsche botschaft eine woche nach der HZ (wir sind deutsche) und fülle den Antrag aus. Das ganze dauert halt jetzt einfach länger, aber es geht.

Rennen muss man wie ein trottel, aber was tut man nicht alles für einen namen :)