Gratis Rechtsberatung

Begonnen von minimausal, 08.05.2012 10:32

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minimausal

Hi,

also ich bin mir gar nicht sicher ob ich in diesem Unterforum richtig bin  :-\, wenn nicht sagen, dann lösch ich den Thread. ;)

Vielleicht kann mir jemand von euch helfen.

Ich war Ende März bei einer Rechtsberatung bei einem Anwalt. Diese Beratung dauerte ca. 1 Stunde. Beim gehen drückte mir die Anwältin eine Rechnung mit Erlagschein in die Hand. Ihr Honorar für die diese eine Stunde beträgt stolze € 180,-  :o. Ich war zwar etwas schockiert, aber nachdem ich die Beratung schon in Anspruch genommen hab, traute ich mich auch nichts mehr sagen. Als ich das dann meinem Schatz erzählte meinte er, wir haben eine Rechtsschutzversicherung die soll das übernehmen.

Nächsten Tag rief ich meinen Versicherer an, ob die Beratungskosten in unserer Rechtsschutzversicherung gedeckt wären, er bestätigte es und meinte die Anwältin solle ihnen die Rechnung schicken. Also hab ich noch am selben Tag die Anwältin angerufen und der Anwaltsgehilfin das gesagt. Sie schrieb sich die Polizzennummer auf und meinte sie schicke die Rechnung an die Versicherung. Für mich war die Sache dann geklärt!

Freitags hab ich dann plötzlich von der Anwältin einen Brief im Postkasten indem sich erneut die Rechnung und eine Kopie des Ablehnungsschreibens befand.
Daja Freitag Nachmittag niemand mehr erreichbar ist, hab ich gestern meinen Versicherer angerufen und meinte ich schicke ihm jetzt die Rechnung plus dem Schreiben und er soll sich darum kümmern das dies bezahlt wird!!!  >:(

Jetzt vorhin kam der Anruf, das die Versicherung nur max. € 70,- übernimmt, weil dies die üblichen Beratungskosten sind  ??? Ausserdem hat mir mein Versicherer gesagt das im Grunde die erste Rechtsberatung ohnehin gratis wäre  ::) und mich die Anwältin übers Ohr gehauen hat allein schon durch den Preis.

Jetzt bin ich am überlegen was ich tun soll, denn wenn das wirklich stimmt das die erste Rechtsberatung kostenlos ist, dann will ich natürlich gar nichts zahlen.

Kann mir da wer helfen von euch? Hat jemand eine Ahnung?
Verliebt seit: 5.12.2009
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Verheiratet ab: 15.09.2012

Ninchen30

Bei uns war es so dass das Beratungsgespräch nur bei den Anwälten gezahlt wurde die uns die Versicherung vorgeschlagen hat. Aber ganz ehrlich die waren alle zum Vergessen. Wir haben es uns dann selbst bezahlt aber 180 EUR kommt mir extrem viel vor. Wir haben 60 EUR bezahlt, und es hat sich ausgezahlt.
verliebt seit       02.06.2008
verlobt seit        29.09.2011
verheiratet seit  02.06.2012

glöckchen85

Puuh, das ist ja eine blöde Situation..  :-\

Also soviel ich weiß und wie ich auch grad ein bissl übers Internet herausgefunden, ist es gesetzlich NICHT verpflichtend, die erste Beratung kostenlos zu machen. Viele Rechtsanwälte bieten das aber an.. d.h. man sollte sich wohl vorher bei der Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Bundeslandes informieren und dann zu einem Anwalt gehen, der das auch explizit anbietet..

In deinem Fall würd ich wohl den Restbetrag (90,-) bezahlen. Der Preis ist zwar saftig, aber sicher gängige Praxis, also ich denke nicht, dass sie dich übers Ohr gehauen hat.

Klingt jetzt vielleicht wie ein blöder Vergleich, aber das ist wie bei der Krankenkassa und dem Satz, den die Versicherung für Plomben zahlt.. die Versicherungen zahlen ja nur den gesetzlichen Satz für eine Amalgam Plombe, viele Zahnärzte bieten die aber gar nicht mehr an.. sprich, ich muss immer drauf zahlen.

Kann mich aber auch irren..  :-\

minimausal

Zitat von: Ninchen30 am 08.05.2012 10:40
Bei uns war es so dass das Beratungsgespräch nur bei den Anwälten gezahlt wurde die uns die Versicherung vorgeschlagen hat. Aber ganz ehrlich die waren alle zum Vergessen. Wir haben es uns dann selbst bezahlt aber 180 EUR kommt mir extrem viel vor. Wir haben 60 EUR bezahlt, und es hat sich ausgezahlt.

Wir haben freie Anwaltswahl, wenigstens was   8)

Ich finde die 180 EUR auch extrem teuer und ich frag mich ob es da nicht seites der Anwaltskammer einen Richtsatz gibt, was eine Beratungsstunde kosten darf? Weil sonst verrechnet ja jeder was er will und erzählen tun sie dir dasselbe  ::)
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minimausal

Zitat von: glöckchen85 am 08.05.2012 10:41
Puuh, das ist ja eine blöde Situation..  :-\

Also soviel ich weiß und wie ich auch grad ein bissl übers Internet herausgefunden, ist es gesetzlich NICHT verpflichtend, die erste Beratung kostenlos zu machen. Viele Rechtsanwälte bieten das aber an.. d.h. man sollte sich wohl vorher bei der Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Bundeslandes informieren und dann zu einem Anwalt gehen, der das auch explizit anbietet..

In deinem Fall würd ich wohl den Restbetrag (90,-) bezahlen. Der Preis ist zwar saftig, aber sicher gängige Praxis, also ich denke nicht, dass sie dich übers Ohr gehauen hat.

Klingt jetzt vielleicht wie ein blöder Vergleich, aber das ist wie bei der Krankenkassa und dem Satz, den die Versicherung für Plomben zahlt.. die Versicherungen zahlen ja nur den gesetzlichen Satz für eine Amalgam Plombe, viele Zahnärzte bieten die aber gar nicht mehr an.. sprich, ich muss immer drauf zahlen.

Kann mich aber auch irren..  :-\

Ja voll doof, normalerweise bin ich gar ned so Gedankenverloren aber in diesem Fall hab ich echt nicht nachgedacht  ::)

Also ich hab jetzt in dem Umfeld der Anwältin andere Anwälte angerufen was die für eine Rechtsberatung verlagen und 180 EUR sind absolut nicht gängig  :( die meisten verlangen zwischen 70 und 90 EUR.  :o

Wir haben uns unsere Rechtsschutzpolizze jetzt angesehen und da steht nirgends drin, dass die Beratung nur 70 EUR kosten darf jetzt stell ich mir die Frage ob ich die Versicherung nicht quasi dazu verpflichten kann die Kosten zu übernehmen ?  ???

Ma ich ärger mich grad soviel über mich selbst  >:(

Is ja nicht das wir die 90 EUR nicht haben, aber mir gehts da dann scho wieder ums Prinzip irgendwie putzt sie a jeder ab bzw. richtets sichs wie er will  ::)

Wie kann es sein das alle anderen Anwälte um soviel weniger verlagen als die Anwältin  ???
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hach

oje ... klingt nach der falschen versicherung..

Was ich dir empfehlen kann ist die D.A.S..
Sind zwar nicht die günstigsten, aber dafür bieten sie am meisten. Freie anwahltswahl, du kannst jedes Monat eine Gratis Rechtsberatung in anspruch nehmen usw.. Und dein Partner (es reicht wenn man gemeinsam gemeldet ist, man muss nicht verheiratet sein) ist voll mitversichert (außer beim KFZ teil)

minimausal

Zitat von: hach am 08.05.2012 11:52
oje ... klingt nach der falschen versicherung..

Was ich dir empfehlen kann ist die D.A.S..
Sind zwar nicht die günstigsten, aber dafür bieten sie am meisten. Freie anwahltswahl, du kannst jedes Monat eine Gratis Rechtsberatung in anspruch nehmen usw.. Und dein Partner (es reicht wenn man gemeinsam gemeldet ist, man muss nicht verheiratet sein) ist voll mitversichert (außer beim KFZ teil)

Freie Anwaltswahl & das der Partner (auch ohne Trauschein) mitversichert ist haben wir bei unserer jetzigen Versichrung auch  ;) Bis dato war ich sehr zufrieden mit der Versicherung also vom Preisleistungsverhältnis und auch von der Betreuung  8)

Ich glaub das riesen Problem bei dem ganzen ist die Summe ::) Irgendwo ja auch verständlich, wenn alle im Umkreis um mind. 100 EUR weniger verlagen, dass da a bissl aufmuckn aber i will a net drauf sitzen bleiben  :-X

Vorallem sollt des halt dann im Vertrag drin stehen, das die Kosten nur bis zu einer gewissen Höhe übernommen werden  ::)

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Jara

Hallo!

Also iich bin selbst als Juristin bei einem Rechtsschutzversicherer tätig (aber offensichtlich bei einem anderen, da wir andere Beratungspauschale haben), also ist dein Problem mein "Spezialgebiet"  ;)

Also erstmal ist es so, dass du grundsätzlich freie Anwaltswahl hast, aber der RSV nur die Gebühren nach dem Rechtsanwaltstariggesetz (RATG) bezahlt. Der Rechtsanwalt darf aber durchaus dir gegen+über einen sog. Stundensatz verrechnen, wenn ihr das vereinbart.

Das Vorgehen deiner RSV ist leidergottes bedingungsgemäß in Ordnung.

Für die Zukunft würde ich dir raten bei deinem RSV nachzufragen, welchen Anwalt sie dir in deiner Nähe empfielt, da der dann nur zu den Konditionen, die der RSV mit dem Rechtsanwalt hat, verrechnen darf und daher keine Kosten auf dich zukommen können.... sorry, dass ich für dein derzeitiges Problem keine besseren Nachrichten für dich habe! LG
verheiratet seit 19.05.2012
Eltern werden wir voraussichtlich am 01.07.2013

Babyalbum: http://www.pixum.de/meine-fotos/album/6695007 (PW a.A.)

minimausal

Zitat von: Jara am 08.05.2012 12:34
Hallo!

Also iich bin selbst als Juristin bei einem Rechtsschutzversicherer tätig (aber offensichtlich bei einem anderen, da wir andere Beratungspauschale haben), also ist dein Problem mein "Spezialgebiet"  ;)

Also erstmal ist es so, dass du grundsätzlich freie Anwaltswahl hast, aber der RSV nur die Gebühren nach dem Rechtsanwaltstariggesetz (RATG) bezahlt. Der Rechtsanwalt darf aber durchaus dir gegen+über einen sog. Stundensatz verrechnen, wenn ihr das vereinbart.

Das Vorgehen deiner RSV ist leidergottes bedingungsgemäß in Ordnung.

Für die Zukunft würde ich dir raten bei deinem RSV nachzufragen, welchen Anwalt sie dir in deiner Nähe empfielt, da der dann nur zu den Konditionen, die der RSV mit dem Rechtsanwalt hat, verrechnen darf und daher keine Kosten auf dich zukommen können.... sorry, dass ich für dein derzeitiges Problem keine besseren Nachrichten für dich habe! LG


Danke Jara!!!  :)

Naja wenn das alles rechtens ist, muss ich wohl oder übel damit leben  :-\ Hab ich halt Lehrgeld bezahlt  ::) Aber sowas passiert mir sicher nicht nochmal.

Wobei ja vereinbart relativ ist...die Anwältin hat mich ja vorab nicht infomiert das 1 Stunde Ihrer Zeit 180 EUR kostet  ::) Aber gegen eine Rechtsanwältin ankämpfen halt ich für sinnlos.

Was mich aber schon noch interessieren würde, wie ist das nun mit den Gratis Rechtsberatungen? Gibt es da eine fixe Regel oder einen Gesetzestext?  ???

Was mir auch noch eingefallen ist, die Anwältin hatte in ihrem Wartezimmer so Prospekte von der Anwaltskammer hängen, wo halt oben steht in welchen Sachen sie berät und dann stand das so eine Beratung ca. 120 EUR kostet  :o muss sie sich an diese Zetteln halten oder darf sie Ihr Honorar je nach Lust und Laune bestimmen?  :(
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Verheiratet ab: 15.09.2012

Jara

das ist jetzt als Ferndiagnose ein bißi schwierig, weil ich ja jetzt nicht genau weiß, was wann wie konkret gesagt wurde.

Also grundsätzlich hast du gesetzlich keinen Anspruch auf eine gratis Rechtsberatung durch einen Anwalt (manche machen das aber als Serviceleistung). Willkürlich verrechnen darf er aber nicht... wie gesagt, ein Stundensatz muss vereinbart sein - hast du dort was unterschrieben? wenn ja, was konkret und wann genau?

was die Broschüre betrifft: kann es sein, dass es ein bißi länger als eine Stunde gedauert hat? wenn sie im Halbstundentakt abrechnet würde das nämlich betraglich hinkommen (120 + 60 = 180)

dein RSV bezahlt dir idR (zumindest ist das bei uns so - lies einfach in deinen Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen nach, die hast du gemeinsam mit der Polizze erhalten - wird vermutlich Art 19 sein, der die RB regelt, aber das kommt drauf an, aus welchem Jahr deine ARB stammen) eine Rechtsberatung im Monat. Einige RSV bieten jetzt aber auch schon eine hausinterne Rechtsberatung an, also frag da am besten einfach mal bei deinem RSV nach....

verheiratet seit 19.05.2012
Eltern werden wir voraussichtlich am 01.07.2013

Babyalbum: http://www.pixum.de/meine-fotos/album/6695007 (PW a.A.)

minimausal

Zitat von: Jara am 08.05.2012 13:05
das ist jetzt als Ferndiagnose ein bißi schwierig, weil ich ja jetzt nicht genau weiß, was wann wie konkret gesagt wurde.

Also grundsätzlich hast du gesetzlich keinen Anspruch auf eine gratis Rechtsberatung durch einen Anwalt (manche machen das aber als Serviceleistung). Willkürlich verrechnen darf er aber nicht... wie gesagt, ein Stundensatz muss vereinbart sein - hast du dort was unterschrieben? wenn ja, was konkret und wann genau?

was die Broschüre betrifft: kann es sein, dass es ein bißi länger als eine Stunde gedauert hat? wenn sie im Halbstundentakt abrechnet würde das nämlich betraglich hinkommen (120 + 60 = 180)

dein RSV bezahlt dir idR (zumindest ist das bei uns so - lies einfach in deinen Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen nach, die hast du gemeinsam mit der Polizze erhalten - wird vermutlich Art 19 sein, der die RB regelt, aber das kommt drauf an, aus welchem Jahr deine ARB stammen) eine Rechtsberatung im Monat. Einige RSV bieten jetzt aber auch schon eine hausinterne Rechtsberatung an, also frag da am besten einfach mal bei deinem RSV nach....



Also unterschrieben hab ich gar nix  :)

Ich hatte um 15 Uhr Termin (war um 14:50 dort) und bin aber erst um 15:10 drangekommen (sie musste vorher noch schnell wohin) und bin um 16:05 wieder gegangen (das weiß ich deshalb so genau, weil ich mir eine Zeitbestätigung geben hab lassen mit der Endzeit, weil ich dachte ich brauch das für meinen Arbeitgeber)

Also somit war ich nicht genau 1 Stunde drinnen und in der Stunde hat sie mich nicht ausschließlich beraten, dazwischen hatte sie sicherlich 10 min mit einem Ihrer Klienten ein Gespräch. Also nicht das mich das jetzt gestört hätte, aber wenns um 180 EUR geht dann find ich das schon wichtig anzumerken. Auch wenns mir nix bringt ::)

Somit hätte die Anwältin ja nur die 120 EUR verrechnen dürfen oder?

Meine RSV ist aus dem Jahre 2009 also noch nicht ganz so alt  8)

Bis dato hab ich ja vermieden die AGB´s bei Versicherungen zu lesen, weil ichs ja ohnehin nicht versteh oder zumindest nicht alles  ;) aber ich werd mir das heut sicherlich zu Gemüte führen  :D
Verliebt seit: 5.12.2009
Verlobt seit: 5.12.2010
Verheiratet ab: 15.09.2012

Braut

Hallo minimausal!
Ich arbeite als Sekretärin in einer Anwaltskanzlei und kann dir folgendes sagen:
Eine gratis Rechtsberatung gibt es wie gesagt nicht. Wie schon gesagt, manche bieten es als Serviceleistung einfach an.
Was mich wundert ist folgendes:
Wenn jemand zu uns kommt zu einem Beratungsgespräch und sagt vorab nichts über eine Rechtschutzversicherung, ist es so, dass wir ihm natürlich die Rechnung ausstellen. Wenn er im Nachhinein dann mitteilt, dass er über eine Rechtschutzversicherung verfügt, schreiben wir diese an und wir bekommen das mit den Versicherungen vereinbarte Beratungshonorar (reicht von € 26,40 bis € 84,00 je nach Versicherung). Hat es sich wirklich nur um eine Rechtsberatung (Besprechung) gehandelt und haben wir nichts anderes gemacht (Recherche, Telefonate, Briefe usw.) haben wir Pech.
Sprich:
Du als "Kundin" kannst nichts dafür, dass wir von der Rechtschutzversicherung nicht mehr bekommen. Das heißt wir verrechnen auch den Differenzbetrag nicht weiter. In deinem Fall müsstest du die restlichen € 110,00 nicht zahlen. Du kannst ja nichts dafür, dass wir nur so wenig von den Versicherungen bekommen.
Lg

minimausal

Zitat von: Braut am 08.05.2012 14:46
Hallo minimausal!
Ich arbeite als Sekretärin in einer Anwaltskanzlei und kann dir folgendes sagen:
Eine gratis Rechtsberatung gibt es wie gesagt nicht. Wie schon gesagt, manche bieten es als Serviceleistung einfach an.
Was mich wundert ist folgendes:
Wenn jemand zu uns kommt zu einem Beratungsgespräch und sagt vorab nichts über eine Rechtschutzversicherung, ist es so, dass wir ihm natürlich die Rechnung ausstellen. Wenn er im Nachhinein dann mitteilt, dass er über eine Rechtschutzversicherung verfügt, schreiben wir diese an und wir bekommen das mit den Versicherungen vereinbarte Beratungshonorar (reicht von € 26,40 bis € 84,00 je nach Versicherung). Hat es sich wirklich nur um eine Rechtsberatung (Besprechung) gehandelt und haben wir nichts anderes gemacht (Recherche, Telefonate, Briefe usw.) haben wir Pech.
Sprich:
Du als "Kundin" kannst nichts dafür, dass wir von der Rechtschutzversicherung nicht mehr bekommen. Das heißt wir verrechnen auch den Differenzbetrag nicht weiter. In deinem Fall müsstest du die restlichen € 110,00 nicht zahlen. Du kannst ja nichts dafür, dass wir nur so wenig von den Versicherungen bekommen.
Lg


Liebe Braut,

Das is auch sehr interessant :) Is das gesetzlich verankert, dass ich dann die Differenz nicht bezahlen muss?

Nein es wurde kein Brief und kein Telefonat für mich geführt. Sie müsste einzig einmal in einem Gesetzesbuch nachschauen aber sonst nix.  ;)

Soll ich die Anwältin nun anrufen und ihr mitteilen das ich die Differenz nicht bezahle oder wie sollte ich deiner Meinung nach vorgehen? Weil mit einer Anwältin anlegen is viell. auch nicht unbedingt das wahre :-[
Verliebt seit: 5.12.2009
Verlobt seit: 5.12.2010
Verheiratet ab: 15.09.2012

Braut

Hi Minimausal!
Hab grad mit meinem Chef gesprochen und er hat mir es so erklärt:
Gesetzlich geregelt ist es nicht. Es ist vielmehr so, dass wenn du erst im Nachhinein mitteilst, dass du über eine Rechtschutzversicherung verfügst, die Rechtsanwaltin das Recht hat die Differenz zu verlangen. Wir machen das jedoch nie aus Gründen der Kulanz.
Das einzige was du machen könntest wäre mit der Anwältin nochmals zu reden und sich vielleicht mit ihr auf einen Betrag zu einigen. Hoffe ich konnte helfen. Viel Glück.
Lg

Superlustig

Hallo

Viele Anwälte bieten die ERstberatung kostenlos an und wollen natürlich so beraten, dass weitere Kosten entstehen. Werden Bratungskosten erhoben, ist dieses vorab zu klären oder es ist zu klären, wieviel für eine Zeiteinheit berechnet wird. natürlich ist es gegen einen Anwalt aussichtslos eine Rechnung nicht zu zahlen, wenn man nicht einen weiteren Anwalt einschalten möchte. jedoch sollte die Rechtsschutzversicherung anbieten, die 70 Euro zu zahlen, damit der Anwalt die Rechnung auf 70 Euro neu einstellt, da es irgendwo sein Fehler gewesen ist!