Katholische Trauung möglich?

Begonnen von Sally, 29.05.2011 11:03

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Bebicat

Zitat von: Sanfis am 03.06.2011 12:43
aha aha aha... find ich verwirrend... und auch irgendwie echt komisch.... aber man lernt nie aus :) danke für die info!! :)

Soviel zur Theorie ... ob das in der Praxis auch wirklich so läuft werden wir vielleicht von Sally bald erfahren.  ;)
verliebt - 09.07.2006
verlobt - 09.07.2010
verheiratet - 09.07.2011 & 23.07.2011



Vorbereitungen: http://www.pixum.at/viewalbum/id/5499900

mirsi11

Zitat von: ww2012 am 30.05.2011 12:17
Ich glaube auch, dass er nach ihrem Tod, auch kirchlich gesehen, von ihr geschieden ist und nun wieder kirchlich heiraten kann.

Es heißt ja bei der kirchlichen HZ: Bis das der Tod euch scheidet. Ich glaube eine gerichtliche Scheidung ist halt rein gesetzlich, aber vor der Kirche nicht wirklich gültig. Ich denke in diesem Fall ist es eher ein "Problem" dass er aus der Kirche ausgetreten ist.
Aber ich habe schon mal gehört, dass man trotzdem in der Kirche heiraten kann, vom Pfarrer aber keinen Segen bekommt. Also dann wird wahrscheinlich nur die Ehefrau gesegnet!

lumendelumine

Hier scheint ein bisschen ein Chaos zu herrschen bei dieser Geschichte... ;-)

Also:
- Seine erste Frau ist GESTORBEN. Dadurch gilt er kirchenrechtlich als verwitwet und kann wieder heiraten.

- Seine Scheidung ist kirchenrechtlich IRRELEVANT. Genausogut hätte er bis zu ihrem Tod an ihrer Seite leben können. Eine Scheidung existiert im Kirchenrecht nicht. Klar?

Probleme gibt's nun dann, wenn jemand kirchenrechtlich mit jemandem verheiratet ist (eine standesamtliche Scheidung ist ja irrelevant), und jemand anderen heiraten will, der erste Partner aber noch lebt. Dann lebt er nämlich kirchenrechtlich gesehen im Ehebruch. Sobald der erste Ehepartner jedoch tot ist, kann er heiraten, wen er will.

Fazit:
Sie können in der katholischen Kirche heiraten.

Der Kirchenaustritt ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Heirat, er muss nur zustimmen, dass die Kinder im katholischen Glauben erzogen werden. Die näheren Modalitäten sollen sie mit dem Pfarrer besprechen.



Kennengelernt: irgendwann Ende 2007...
Verliebt seit: Februar 2010
Verheiratet seit: 30. April 2011
Unser Florian wurde geboren am: 4. Juli 2012

Sally

Hallo,

meine Freundin hat heute eine Antwort auf diese Frage bekommen:

Es stimmt, so wie ich es vermutet habe und lumendilumine bestätigt hat.

Es gibt nach katholischem Kirchenrecht keine Scheidung, kirchenrechtlich
bleibt man bis zum Tod mit dem ersten Partner verheiratet, durch den Tod wurde
er zum Witwer und kann nochmals katholisch heiraten.

LG Sally

Mäusebraut

Das heißt also: Wenn man kirchlich noch einmal heiraten möchte, sollte man seine/n Ex möglichst schnell und diskret für immer los werden. *hüstel*  ;D
Wir alle sind Engel mit nur einem Flügel - um fliegen zu können müssen wir uns umarmen.

In den 7. Himmel geflogen am 4. Juni 2011
Die Flügel verloren am 1. Mai 2012

Mäusebraut im Bastelfieber

Linchen

Zitat von: Mäusebraut am 13.06.2011 21:09
Das heißt also: Wenn man kirchlich noch einmal heiraten möchte, sollte man seine/n Ex möglichst schnell und diskret für immer los werden. *hüstel*  ;D

.... klingt böse .... :o
Zusammen seit 21.02.1997
Ankunft 1. Engel - Angelina 11.06.2004
Ankunft 2. Engel - Jessica 09.08.2009
Verlobt seit ??? März / April 2011
Hochzeit Standesamt & Kirche am 24.09.2011
Hausbau ab ca. 2012 / 2013

Wedding2008

Eine Ringsegnung ist auf jeden Fall moeglich, aber du brauchat auch einen Pfarrer der das macht. Es gibt sehr strenge Pfarrer, die das trotzdem nicht machen. Ich koennte dir einen Pfarrer empfehlen, der macht so gut wie alles, sieht das nicht so eng. Wenn du den Kontakt benoetigst, bitte einfach um eine PN dann gebe ich dir die Telefonnummer. Ansonsten wuerde ich dir auch eine Freie Trauung empfehlen, ist eine tolle Variante und man kann die Traaung sehrpersoenlich gestalten.

lurchinchen

das stimmt schon, dass die pfarrersleute ihr eigenes süppchen kochen, aber kirchenrecht ist kirchenrecht, das ist weltweit gültig und so wie oben erwähnt:
man bleibt so lange kirchenrechtlich verheiratet, bis ein partner stirbt oder aber die ehe annuliert wird, alles andere gibt es im kirchenrecht nicht, also auch keine scheidung!

lg lurchinchen

Legna

Hi!

Naja, dass manche ihr eigenen Süppchen selbst kochen ist klar, aber ich hätte da auch sofort gesagt, dass das möglich ist, denn: errinnert euch an euer Trauungsprotokoll. Hier wird nicht über weltliche Dinge gefragt. Alle Fragen, die du über mögliche Hindernisse beantwortest sind kirchlicher bzw. katholischer Natur und beinhalten die Grundsätze der katholischen Ehe ;)

Lg
Legna
Glücklich verheiratet :)

gerbera

Zitat von: Mäusebraut am 13.06.2011 21:09
Das heißt also: Wenn man kirchlich noch einmal heiraten möchte, sollte man seine/n Ex möglichst schnell und diskret für immer los werden. *hüstel*  ;D

hab ich auch dran gedacht  ;D ;D

bride030911

Zitat von: hochzeitsduo am 29.05.2011 11:14
hört sich jetzt vielleicht blöd an, hab aber auch schon gehört dass Pfarrer dann so nen Satz loslassen wie:" Mit einer vernünftigen Spende für die Kirche....."

warum überrascht mich das jetzt nich  ::)