Hochzeit verschieben wegen Familienbeihilfe

Begonnen von Bianca7985, 03.08.2010 22:43

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Ladybutterfly1011

dann hab ich das in der hektik falsch gelesen ... sry  ::)

Sunnyside1806

Also, die 9.000 Euro sind der Gesamtbetrag der Einkünfte (=gesamtes Einkommen abzüglich Sozialversicherung --> also alles was am Lohnzettel unter Kennzahl 245 steht und dann noch abzüglich Werbungskosten wie z.B. Pendlerpauschale usw.)

Aber wie bereits erwähnt, hat sich inzwischen einiges geändert und ihr steht die Familienbeihilfe so und so nicht mehr zu, da es sie nur noch bis 24 Jahre gibt!
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nikky_

Zitat von: Sunnyside1806 am 04.08.2011 12:33

Aber wie bereits erwähnt, hat sich inzwischen einiges geändert und ihr steht die Familienbeihilfe so und so nicht mehr zu, da es sie nur noch bis 24 Jahre gibt!

es könnt aber trotzdem noch relevant sein, denn sie geht ja jetzt wieder zur Schule, und dann kriegt sich ja Schülerbeihilfe bzw. Studienbeihilfe und die wär dann ja auch vom Einkommen ihres Ehemanns abhängig

glaub zwar, dass sich für die Threaderstellerin die Sache eh schon erledigt hat, aber vielleicht hilfts ja jemand anderem weiter ;)

Sunnyside1806

Zitat von: nikky_ am 04.08.2011 12:47
es könnt aber trotzdem noch relevant sein, denn sie geht ja jetzt wieder zur Schule, und dann kriegt sich ja Schülerbeihilfe bzw. Studienbeihilfe und die wär dann ja auch vom Einkommen ihres Ehemanns abhängig

glaub zwar, dass sich für die Threaderstellerin die Sache eh schon erledigt hat, aber vielleicht hilfts ja jemand anderem weiter ;)

Nein eben nicht, da man höchstens bis zum 24. Lebensjahr anspruch auf Familienbeihilfe hat, und sie jetzt soweit ich weiß schon älter ist!
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nikky_

Zitat von: Sunnyside1806 am 04.08.2011 12:55
Nein eben nicht, da man höchstens bis zum 24. Lebensjahr anspruch auf Familienbeihilfe hat, und sie jetzt soweit ich weiß schon älter ist!

ja für die Familienbeihilfe gilt diese Grenze, aber eben für Schüler bzw. Studienbeihilfe nicht, die gibts nach wie vor bis 27 und da wird dann aber auch zur Berechnung das Gehalt vom Ehemann rangezogen. Und die Threaderstellerin meinte ja irgendwo mal, dass sie jetzt wieder HAK macht oder so.

Sunnyside1806

Ah ok, das hab ich jetzt falsch verstanden... Bei den anderen Beihilfen die vom Land kommen weiß ich es nicht. Kenn mich nur bei der Familienbeihilfe aus!  ;)
Aber irgendwie hab ich das gefühl, dass die Threaderstellerin nicht mehr da ist...  :D
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nikky_

Zitat von: Sunnyside1806 am 04.08.2011 13:02
Ah ok, das hab ich jetzt falsch verstanden... Bei den anderen Beihilfen die vom Land kommen weiß ich es nicht. Kenn mich nur bei der Familienbeihilfe aus!  ;)
Aber irgendwie hab ich das gefühl, dass die Threaderstellerin nicht mehr da ist...  :D

jupp, das Gefühl hab ich auch, aber vielleicht kann die Infos ja sonst auch noch wer brauchen ;)

und ja, der Beihilfendschungel ist leider nicht immer so ganz einfach zu durchschauen!

glöckchen85

Hmm aber es ist doch so, dass nicht jeder Schüler automatisch Schülerbeihilfe bekommt oder?

http://www.bmukk.gv.at/schulen/befoe/schuelerbeihilfen.xml#toc3-id1

nikky_

Zitat von: glöckchen85 am 04.08.2011 13:22
Hmm aber es ist doch so, dass nicht jeder Schüler automatisch Schülerbeihilfe bekommt oder?

http://www.bmukk.gv.at/schulen/befoe/schuelerbeihilfen.xml#toc3-id1

genau, das ist eben vom Einkommen der Eltern bzw. vom Ehemann abhängig, genauso wie bei der Studienbeihilfe auch.

möglicherweisebraut

1. Kinder zu haben kann wie z. B. auch Zivildienst den Anspruch auf die eigene Familienbeihilfe auch über die 24 hinaus verlängern, so weit ich weiß (wenn auch sicher nicht wahnsinnig lang).
2. Für all die anderen Beihilfen wird nach einer Hochzeit das Einkommen des Partners/der Partnerin zur Berechnung herangezogen, ja, aber wenn der konkrete Partner nur 9.000 Euro brutto (?!) verdient, würde die Threaderöffnerin wohl trotzdem noch Höchstsätze beziehen können: 9.000 durch 12 oder gar durch 14 fällt doch unter alle Grenzen.

Ich würde mich ja einfach an eine für solche Dinge zuständige Beratungsorganisation wenden, z. B. wenn du StudentIn bist, dann an die ÖH oder die lokale HochschülerInnenschaft. :)