Selber Hauptwohnsitz Voraussetzung für Eheschließung?

Begonnen von chilly03, 10.10.2013 09:51

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chilly03

hallo!

Ich hab mich gefragt, ob man bei der Bestellung des Aufgebotes beim Standesamt den Meldenachweis deswegen braucht um einen gemeinsamen Wohnsitz nachweisen zu können?
So ganz herauslesen kann ich das nämlich bei help.gv nicht.
Und bei mir ist es so, dass ich nur einen Nebenwohnsitz bei meinem Partner gemeldet hab (muss in meiner bisherigen Wohnung noch Hauptmieter bleiben).
Kann das ein Problem werden für die Bestellung des Aufgebotes?



LG, Brigitte

hochzeitsduo

Hallo,
kann mir das nicht vorstellen. Es gibt sehr viele Ehepaare, die erst nach der Hochzeit zusammen ziehen und vorher einen getrennten Wohnsitz haben. Ich glaube die brauchen das einfach aus administrativen Gründen. Was allerdings sein kann ist, dass man für nach der Hochzeit einen gemeinsamen Wohnsitz angeben muss.

chilly03


Ja das denk ich auch eher, das es administrative Gründe sind und ob man eh in Österreich gemeldet ist.

Wir haben ja einen gemeinsamen Wohnsitz, es ist halt ein Nebenwohnsitz bei mir.

Naja, jedenfalls können sie es bestimmt nicht verlangen dass man einen gemeinsamen Hauptwohnsitz vorweisen kann....wie du sagst, es gibt ja auch Paare die erst nach der Hochzeit zusammen ziehen.


julibraut13

Nein, gemeinsamen Wohnsitz braucht ihr definitiv nicht! Es geht nur darum, dass zumindest einer von euch in dem Standesamt, wo ihr das Aufgebot macht, hauptgemeldet ist. Denn selbst wenn ihr wo anders heiraten wollt, müsst ihr das Aufgebot bei dem Standesamt machen, wo euer (bzw. dein ODER sein) Hauptwohnsitz ist.

miriam_jennifer

Hey Chilly,
Also wir hatten beide unterschiedliche Hauptwohnsitze... Waren zu dem Zeitpunkt schon in Deutschland, wollten aber in Österreich heiraten, deshalb haben wir unseren Hautwohnsitz auf das Elternhaus gemeldet... Jeder bei seinen Eltern... war absolut kein Problem! Also brauchst du dir da keine SOrgen machen

Zwetschke

Zitat von: julibraut13 am 10.10.2013 11:50
Nein, gemeinsamen Wohnsitz braucht ihr definitiv nicht! Es geht nur darum, dass zumindest einer von euch in dem Standesamt, wo ihr das Aufgebot macht, hauptgemeldet ist. Denn selbst wenn ihr wo anders heiraten wollt, müsst ihr das Aufgebot bei dem Standesamt machen, wo euer (bzw. dein ODER sein) Hauptwohnsitz ist.

So ist es :) Haben wir auch so gemacht - ich bin auch nur nebengemeldet bei meinem Freund.

Lg

Hochzeitsfotos: http://www.pixum.at/meine-fotos/album/7001890   (PW per PN)

Sally

Man braucht auch nach der Hochzeit keinen gemeinsamen Wohnsitz, war früher offiziell notwendig, jetzt nicht mehr. Ich kenne ein Ehepaar, die schon vor der Hochzeit gewusst haben, dass sie nicht zusammen ziehen, jetzt sind sie schon einige  Jahre verheiratet und verbringen nur die Freizeit und Wochenenden zusammen...

LG Sally

Freyja

Hallo chilly,

du benötigst definitv keinen identen Hauptwohnsitz zur Eheschließung.
Wir haben auch jetzt noch getrennte Haupt-Meldeadressen.

Die Bestellung des Aufgebots muss beim Standesamt des Hauptwohnsitzes gemacht werden, somit kann man sich, bei unterschiedlichen Melde-Daten das zuständige Standesamt aussuchen - EGAL wo man dann letztendlich heiratet.

Das Standesamt bei dem das Aufgebot bestellt wird schickt die erforderlichen Unterlagen dann an jenes weiter, auf dem die Eheschließung erfolgt.

Bei uns:
Mann - Hauptwohnsitz : Mautern an der Donau
ich: Wien. 11. Bezirk
standesamtliche Trauung: in Spitz an der Donau

Wir haben das Aufgebot in Wien bestellt - die Unterlagen wurden dann nach Spitz geschickt.

LG Freyja

chilly03

ACHTUNG!!

Ab 1.11. fällt die Zuständigkeit des Wohnsitzstandesamtes weg!!! Es gibt hier eine Gesetzesänderung!

Daher können wir gleich zu dem Standesamt gehen wo wir heiraten wollen u müssen das Aufgebot NICHT mehr beim Wohnsitzstandesamt bestellen.


LG