Rechtliche Frage wegen Haus

Begonnen von süßemaus27, 20.07.2011 12:44

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süßemaus27

Hallo Leute!

Mein Schatz und ich heiraten nächstes Jahr. Dazu hab ich eine Frage.
Ich hab gehört, dass alles, was die Eheparter VOR der Hochzeit erwirtschaftet haben (Haus gekauft etc.) auch nur dem jeweiligen Part gehört. Find ich prinzipiell auch gut so.

Nur: Mein Schatz hat eben vor vielen Jahren ein Haus gekauft! Heißt das jetzt auch, falls ihm irgendwann (Gott bewahre) was zustoßen sollte, dass ich kein Anspruch auf dieses Haus hab? Das ist das einzige was mich nachdenklich stimmt! Im Falle einer Scheidung (was ich nicht hoffe) würde ich gar nicht wollen, dass mir vom Haus was gehört, immerhin hat ers allein bezahlt - also das interessiert mich gar nicht!
Bin halt nur der Mensch, der sich gerne abgesichert weiß, wenn halt doch mal was passiert!

Wisst ihr wie das ist, oder muss man das extra notariell schreiben lassen? Wie sieht es mit landwirtschaftlichen Flächen aus? Das gleiche?

LG

LG Christina

Betti2011

also ich würde mal sagen wenn ihr verheiratet seid und ihm was zustößt gehörts dir.

außer ihr habt kinder oder er hat eines. dann wirds geteilt zwischen dir und den kindern.

im fall einer scheidung gehört dir dann natürlich nichts.
und sollte vor der hochzeit was passieren hast du auch keinen anspruch.

aber das sagt mir nur mein gefühl. wissen tu ichs nicht.
lg betti

nikky_

Zitat von: Betti2011 am 20.07.2011 13:00
also ich würde mal sagen wenn ihr verheiratet seid und ihm was zustößt gehörts dir.

außer ihr habt kinder oder er hat eines. dann wirds geteilt zwischen dir und den kindern.

im fall einer scheidung gehört dir dann natürlich nichts.
und sollte vor der hochzeit was passieren hast du auch keinen anspruch.

aber das sagt mir nur mein gefühl. wissen tu ichs nicht.
lg betti

ja genau so ist es - bei der Gütertrennung (so heißt das) die im österr. Eherecht vorgesehen ist, steht dir nichts von dem Haus zu wenn es zu einer Scheidung kommt, weil eben für Vermögenswerte die vor der Ehe bestanden diese Gütertrennung vorgesehen ist

sollte dein Ehemann allerdings sterben (was ja hoffentlich noch ganz weit in der Zukunft liegt), dann bist du als Ehefrau natürlich die Haupterbin

Legna

Hi!

Ganz so einfach ist es nicht.

Gütertrennung ja, aber wenn ihr z.B. gemeinsam ein Kind habt und ihr euch scheiden lasst heißt das nicht automatisch, dass du aus diesem Haus musst. Nimm an: das Kind wird dir zugesprochen, du machst von einem dringlichen Wohnrecht gebraucht- du musst nicht ausziehen.

Zitat
Hinweis: Die Ehewohnung, die von der Ehegattin/dem Ehegatten in die Ehe eingebracht wurde, geerbt oder geschenkt wurde, wird in die Aufteilung miteinbezogen, wenn dies mittels Notariatsakt vereinbart wurde, oder wenn die Ehegattin/der Ehegatte bzw. ein gemeinsames Kind auf die Weiterbenützung der Ehewohnung und des Hausrates angewiesen ist.
Zitat
siehe: http://www.help.gv.at/Content.Node/7/Seite.070310.html

Prinzipiell würde ich deinem Ehemann aber raten, dennoch ein Testament zu machen und so zu klären, an wen das Haus gehen soll. Wohnrecht hast du aber im Todesfall natürlich.
Glücklich verheiratet :)

Legna

Hoppla, da ging die Formatierung dahin... *edit-funktion wieder will*

Lg
Legna
Glücklich verheiratet :)

hochzeitsduo

also Moment, ihr müsst das was trennen.
Wenn ihr verheiratet seit und dein Mann stirbt, wirst du alles erben, auch das Haus.
Bei einer Scheidung ist das wieder was anderes. Da gibts dann die Gütertrennung und das Haus würde gesetzlich ihm gehören. Wieder was anderes ist es, wenn ihr gemeinsame Kinder habt. Da kann der Mann dann nicht so einfach sagen: "Raus mit euch, dass is mein Haus". Wenn er das will, muss er auch eine geeignete Wohnung für dich und die Kinder zur Verfügung stellen, die qualitativ genau so ist, wie das Haus.
Und da das dem Mann meist ein Vermögen kostet, wird in solchen Fällen dann auch meist der Frau das Haus überlassen. Sind aber alles nur Dinge, die bei einem richtigen Rosenkrieg passieren. Wenn es ne einvernehmliche Scheidung wird, dürfte das dann eh kein thema sein.

hochzeitsduo

ach, Legna war schneller.

Legna

Hehe :)

Weiß ich aber auch nur deswegen so genau, weil es bei mir eine ähnliche Situation ist. Mein Schatz bringt ein Haus mit ein und so haben wir uns im Vorfeld erkundigt wie was wo wann. Und ich finde den Punkt sehr wichtig, dass sich der Ehemann darüber im Klaren ist, denn so oft wir Frauen auch um Emanzipation kämpfen, was das Sorgerecht anbelangt schreibe ich mal den Müttern hier definitiv die besseren Chancen aus. Und es muss ja auch nicht immer mit einem Rosenkrieg zusammenhängen dass man dann in so eine blöde prikäre Situation kommt.

Lg
Legna
Glücklich verheiratet :)

süßemaus27

Danke für eure Antworten! Das finde ich super!

Mein Schatz sagt ja jetzt schon immer "UNSER HAUS" und ich verbessere ihn immer und sage: Es ist nicht unser Haus, rein rechtlich ist es Dein Haus! Aber er ist der Meinung, wenn man heiratet, gehört das Haus zur Hälfte mir! Ich versuch ihm das immer wehement zu verneinen aber er glaubts nicht!

LG

ronja

Ist bei uns so ähnlich. Wir haben gemeinsam gebaut ohne verheiratet zu sein. Deshalb ist es automatisch "unser" Haus. Rein rechtlich ist es natürlich seines, weil es sein Grundstück war und er im Grundbuch steht. Wir haben 2 Kinder, die sowieso Haupterben wären im Todesfall. Zusätzlich haben wir vor Jahren mal ein Testament machen lassen, welches mich zumindest teilweise absichert. (Mein Freund übt einen gefährlichen Beruf aus, deshalb haben wir das gemacht)
Durch die Heirat werde ich nun zusätzlich zum Haupterben zu gleichen Teilen mit den Kids. In unserem Fall: 50% ich, je 25% die beiden Kinder. So sagt es das Gesetz^^

lenna

nach einem Fall aus meinem Freundeskreis (liegt ein Jahr zurück) ist es in österreich so, dass auch wenn mann und frau verheiratet sind, KEINE kinder haben und KEIN testament besteht im fall eines todesfalles 50% der witwer bekommt und 50% die eltern des verstorbenen. sollten diese nicht mehr leben, verteilen sich die 50% auf die geschwister des verstorbenen.

sobald das ehepaar kinder hat, bekommen eltern und geschwister des verstorbenen nichts mehr, diese 50% bekommen dann die kinder (welchen, wenn sie minderjährig sind ein verwalter zugewiesen wird --> dieser ist KEIN elternteil) - eben wenn KEIN testament besteht.
wenn ein testament existiert wo alles der frau/dem mann vermacht wird, bekommen die kinder "nur" mehr den pflichtanteil.

ronja

Zitat von: lenna am 21.07.2011 11:50
nach einem Fall aus meinem Freundeskreis (liegt ein Jahr zurück) ist es in österreich so, dass auch wenn mann und frau verheiratet sind, KEINE kinder haben und KEIN testament besteht im fall eines todesfalles 50% der witwer bekommt und 50% die eltern des verstorbenen. sollten diese nicht mehr leben, verteilen sich die 50% auf die geschwister des verstorbenen.

sobald das ehepaar kinder hat, bekommen eltern und geschwister des verstorbenen nichts mehr, diese 50% bekommen dann die kinder (welchen, wenn sie minderjährig sind ein verwalter zugewiesen wird --> dieser ist KEIN elternteil) - eben wenn KEIN testament besteht.
wenn ein testament existiert wo alles der frau/dem mann vermacht wird, bekommen die kinder "nur" mehr den pflichtanteil.

richtig!
ebenso verhält es sich bei unverheirateten mit Kindern. 50% Kinder, 50% Eltern und Geschwister. Deshalb haben wir ein Testament gemacht damals. Pflichtanteil für die Kinder ist immer 50%, egal ob mit oder ohne Testament, mit oder ohne Trauschein....
Nur mal so am Rande, war eigentlich nicht die Frage^^

Sunnyside1806

@ süßemaus27:
Nur so als Vorschlag, ich würde entweder auch ein Testament machen oder ihm durch die Blume  ;) fragen ob er dir nicht die hälfte des Hauses schenkt, damit das dann auch im Grundbuch festgehalten wird.

Testament greift natürlich nur wenn ihm was zustößt, Grundbuch greift immer.
Ob das Gebäude danach (also mit Testament) in die Verlassenschaft kommt oder nicht, weiß ich leider nicht...

Da seine Schwester auch gerade dabei ist mit ihrem Mann bei ihm zuhause auszubauen, weiß ich zumindest vom Notar, dass wenn man verheiratet ist und 2 Jahre gemeinsam im Haus wohnt, hat die Frau anspruch auf die Hälfte des GESAMTEN Hauses (also nicht bloß der Teil der gemeinsam gebaut wurde)... Aber ich schätze das kommt dann immer auf die Situation drauf an --> begeht die Frau Ehebruch kanns schon sein dass sie nichts bekommt außer das was ihr gehört...
Verliebt: 24.03.2007
Verlobt: 18.06.2011
Verheiratet: 18.08.2012

Mermaid2012

Falls es wen interessiert:
1. Gesetzliche Erbfolge (wenn es kein gültiges Testament gibt)
Der Ehegatte erbt 1/3 neben den Kindern (§ 757 ABGB) = Ehegatte 1/3, die Kinder zusammen 2/3
und 2/3 neben Eltern = Ehegatte 2/3, die Eltern zusammen 1/3.
Ist man geschieden gibt es KEIN GESETZLICHES ERBRECHT.
Ist man nicht verheiratet, gibt es auch keines. (Ausnahme jetzt für Verpartnerte, da kenn ich mich jetzt nicht aus)
Ist eine Person nicht verheiratet, erben die Kinder nach der gesetzlichen Erbfolge ALLES (Eltern erben dann nur, wenn es keine lebenden Nachkommen gibt).

2. Gewillkürte Erbfolge (= gültiges Testament vorhanden)
Pflichtteilsberechtigt sind der Ehegatte und die Kinder, gibt es keine, die Eltern (§ 762 ABGB).
Pflichtteil ist immer die Hälfte von dem, was die jeweilige Person als gesetzlichen Erbteil kriegen würde.
Wenn im Testament steht, dass die Ehefrau Alleinerbin ist, kriegt sie alles, außer den Pflichtteil der Kinder. Wenn im Testament steht, dass die Frau das Haus kriegt, kriegt sie das Haus, wenn dadurch nicht der Pflichtteil der Kinder gemindert wird, was oft der Fall sein wird, weil außer dem Haus meistens (nehm ich mal an) nicht sooo wahnsinnig viel Geld da sein wird.

Wenn es schon wer erklärt hatte, tuts mir leid.

Totonka

huhu :)
nur so mal als denkanstoß an alle hier ... und ich sprech hier als grundbuchsrechtspfleger ... schaut's, dass ihr auch im grundbuch seid's und/oder zumindest ein belastungs- und veräußerungsverbot oder besser noch vorkaufsrecht drin is. man will ja niemandem was unterstellen, aber die dinge entwickeln sich oft anders als man denkt ...
lg, Su
Hochzeit am: 07.08.2010