verlobung

Begonnen von dagmar, 16.05.2002 12:50

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dagmar

hallo!

ich hab eine ganz dumme frage an euch!
mein freund und ich wollen uns verloben, wissen aber nicht genau, wie das rechtlich funktioniert. müssen wir das irgendwo melden oder ist das eine rein private sache?
bitte helft uns, Dagmar

Hellii

hallo,

eine verlobung ist nichts rechtliches. da gehts rein darum das man sich füreinander zur hochzeit entschieden hat.

liebe grüße

hellii

susi

Eine Verlobung kann natürlich schon rechtliche Folgen haben (v.a. bei Auflösung, es ist ja ein Vertrag!), geschieht aber völlig formlos.

hellii

ein vertrag ist IMMER schriftlich. wenn man verlobt ist, kann man das auslegen als lebensgemainschaft und sollte diese gemeinschaft schon längere zeit bestehen, gibt es bei einer trennung so ein ähnliches vorgehen wie bei einer ehe.

lg HELLII

www.trauung.at

susi

und wenn du eine zeitung kaufst? machst du einen schriftlichen kaufvertrag?
eine lebensgemeinschaft kann natürlich nicht wegen einer verlobung, sondern nur dann wenn man schon länger zusammenwohnt mit dem ziel auch zusammenzubleiben bestehen.
eine verlobung hat zb dann folgen, wenn man im hinblick auf eine folgende eheschliessung geschenke macht, arbeitet, etc. und die verlobung dann schuldlos aufgelöst wird. aber auch in anderen fällen kann man ansprüche haben.
liebe helli,glaub es mir, ich bin juristin.

bride2011

Eine Lebensgemeinschaft hat aber auch keine rechtliche Grundlage. Wenn einer der Partner stirbt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft und der andere geht leer aus. Nur bei Heirat ist man abgesichert!

glöckchen85

@bride: Wie bist du denn zu dem Thread aus 2002 gekommen? *gg*